top of page

Kontakt

Kostenfreie Erstberatung

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Die ultimative Checkliste für Unternehmen

  • Autorenbild: Alexander Peter Hihler
    Alexander Peter Hihler
  • 18. Dez. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Dez. 2025

Praktische Schritt-für-Schritt-Checkliste für Unternehmen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in digitalen und physischen Bereichen.
Praktische Schritt-für-Schritt-Checkliste für Unternehmen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes in digitalen und physischen Bereichen.

1. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstehen


1.1 Hintergrund und Zielsetzung des Gesetzes


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BStG) verfolgt das Ziel, digitale und physische Barrierefreiheit zu fördern. Seit 2023/2024 sind Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichtet, Barrieren in Websites, Apps und Gebäuden zu reduzieren. Ziel ist es, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderung – gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu gewährleisten. Studien zeigen, dass barrierefreie Websites sowohl die Nutzerzufriedenheit als auch die Conversionrate verbessern.


1.2 Wer ist betroffen?


Das Gesetz betrifft:


  • Öffentliche Stellen


  • Webshops, Apps und digitale Plattformen


  • Unternehmen ab einer bestimmten Größe, insbesondere digitale Dienste


Kleinunternehmen profitieren von vereinfachten Übergangsfristen, während für große Organisationen strikte Fristen und Prüfpflichten gelten.



2. Rechtliche Anforderungen im Überblick


2.1 Barrierefreiheit im Web und in Apps


Unternehmen müssen digitale Inhalte nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 umsetzen. Das betrifft Texte, Bilder, Navigation, Farben und Tastaturbedienbarkeit. Tools wie WAVE oder Accessibility Insights helfen, Websites zu prüfen.


2.2 Barrierefreie physische Zugänge


Gebäude, Zugänge und Beschilderung müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Rampen, Aufzüge und kontrastreiche Beschilderung gehören zum Standard.


2.3 Dokumentation und Nachweisführung


Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Prüfer können Nachweise einsehen, daher empfiehlt sich eine strukturierte Checkliste oder ein Auditbericht.



3. Praxis-Checkliste: Barrierefreiheit Schritt für Schritt


Bereich

Maßnahme

Hilfsmittel

Umsetzungstipps

1. Digitale Barrierefreiheit

1.1 Websites testen

Prüfe Navigation, Kontraste, Alt-Texte; regelmäßig wiederholen


1.2 Apps prüfen

Teste Screenreader-Kompatibilität und Tastatursteuerung


1.3 Texte in leichter Sprache

Texte verständlich schreiben, kurze Sätze und klare Struktur

2. Physische Barrierefreiheit

2.1 Zugänge & Beschilderung prüfen

Interne Checklisten, ggf. Audit durch externe Experten

Klare Wege, kontrastreiche Schilder, barrierefreie Eingänge


2.2 Rampen, Aufzüge, sanitäre Einrichtungen kontrollieren

bauliche Pläne, regelmäßige Begehungen

Sicherstellen, dass alle Einrichtungen erreichbar und funktionstüchtig sind


2.3 Regelmäßige Begehung und Feedback

Mitarbeitende & Kunden einbinden

Feedback ernst nehmen, Anpassungen dokumentieren

3. Interne Prozesse & Schulungen

3.1 Verantwortlichkeiten festlegen

Organigramme, interne Richtlinien

Klare Zuständigkeiten definieren, Ansprechpartner benennen


3.2 Mitarbeitende sensibilisieren

Schulungen, Workshops, E-Learning

Regelmäßige Trainings, Praxisbeispiele einbinden


3.3 Regelmäßige Updates der Checkliste

Digitale Tools wie Confluence, Notion oder SharePoint

Checkliste kontinuierlich anpassen und dokumentieren



4. Umsetzung und Best Practices


4.1 Priorisierung von Maßnahmen


  • Kritische Bereiche zuerst: Website, Webshop, Apps

  • Danach physische Zugänge

  • Kleinere Anpassungen wie Texte in leichter Sprache als Ergänzung


4.2 Typische Fehler vermeiden


4.3 Externe Unterstützung nutzen


  • Barrierefreiheitsagenturen oder Accessibility-Audits

  • Tools: WAVE, Accessibility Insights, Siteimprove



5. Häufig gestellte Fragen


Was ist bei Apps und Webshops zu beachten?

Bei Apps und Webshops muss die Barrierefreiheit besonders sorgfältig umgesetzt werden, da sie interaktive Elemente, dynamische Inhalte und komplexe Strukturen enthalten.


  • Alle Bedienelemente wie Buttons, Formulare, Menüs und Checkout-Prozesse müssen tastatur- und screenreader-kompatibel sein. Farbkontraste, Schriftgrößen und responsive Designs sind entscheidend, damit Inhalte auf allen Geräten und für Nutzer mit Sehbehinderungen zugänglich bleiben.


  • Bei dynamischen Inhalten oder Pop-ups sollten ARIA-Rollen und Statusmeldungen korrekt implementiert werden, damit Assistive Technologien Änderungen erkennen.


  • Außerdem sind Klare Strukturen, verständliche Beschriftungen und barrierefreie PDFs notwendig, um gesetzliche Anforderungen wie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu erfüllen.

Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt gestaffelt in Kraft, abhängig von der Art der betroffenen Organisation oder digitalen Angebote. Für öffentliche Stellen des Bundes und deren digitale Angebote gilt die Verpflichtung in der Regel ab Inkrafttreten des Gesetzes, während für Länder, Kommunen und private Dienstleister Übergangsfristen vorgesehen sind, um die Anforderungen umzusetzen. Konkret müssen neue Websites, Webanwendungen und mobile Anwendungen barrierefrei gestaltet werden, während bestehende Angebote innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen angepasst werden müssen. Ziel ist ein schrittweiser Übergang, damit Betroffene genügend Zeit für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen haben.

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft in erster Linie öffentliche Stellen und Organisationen, die Dienstleistungen, Produkte oder digitale Angebote bereitstellen, die für die Allgemeinheit zugänglich sein sollen. Dazu zählen Bund, Länder, Kommunen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Außerdem sind Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen oder digitale Angebote bereitstellen, ebenfalls betroffen, insbesondere wenn sie mit öffentlichen Mitteln arbeiten oder öffentliche Verträge erfüllen. Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen, etwa bei Websites, mobilen Anwendungen, Dokumenten oder physischen Zugängen, sodass alle Nutzer gleichberechtigt auf Informationen und Services zugreifen können.

Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit prüfen?

Um die Barrierefreiheit einer Website zu prüfen, sollte ein systematisches Vorgehen genutzt werden, das sowohl automatische als auch manuelle Tests umfasst.


  • Zunächst können Tools wie WAVE, axe, Siteimprove Accessibility Checker oder Google Lighthouse eingesetzt werden, um strukturelle Probleme, fehlende Alt-Texte, Farbkontraste oder ARIA-Attribute automatisch zu erkennen.


  • Ergänzend sollten manuelle Prüfungen erfolgen, z. B. durch die Navigation ausschließlich mit der Tastatur, den Einsatz von Screenreadern wie NVDA oder VoiceOver und das Testen unterschiedlicher Geräte und Browser.


  • Außerdem hilft die Orientierung an WCAG 2.1 Richtlinien, um gesetzlich geforderte Standards zu erfüllen und eine barrierefreie Nutzererfahrung sicherzustellen.

Welche Ausnahmen gibt es beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gibt es bestimmte Ausnahmen, um unverhältnismäßige Aufwände oder technische Unmöglichkeiten zu berücksichtigen. So sind private Angebote ohne öffentlichen Auftrag in vielen Fällen nicht zwingend betroffen. Ebenfalls ausgenommen sein können technisch nicht realisierbare Inhalte, die aufgrund von besonderen Formaten oder Sicherheitsanforderungen nicht barrierefrei bereitgestellt werden können. Für kleine Organisationen oder bestimmte Bestands-Websites können Übergangsfristen oder vereinfachte Anforderungen gelten, um den Anpassungsaufwand zu reduzieren. Generell bleibt aber das Ziel bestehen, so viele Inhalte wie möglich barrierefrei zugänglich zu machen, und jede Ausnahme muss sachlich begründet und dokumentiert werden.



Leistungskatalog

Vault
Inhalte, Einordnungen und Extras - nur für Abonnenten

Zielgruppenhinweis: Die Beratungsdienstleistungen sind ausschließlich auf gewerbliche und kommerzielle Kunden ausgerichtet.

Leistungen & Inhalte

Vertrauen & Transparenz

Vernetzung

Kontakt

© 2025 Alexander Peter Hihler 

bottom of page